Art und Zweck der verarbeiteten Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der Leistungsempfängerin wie auch der (geborenen/ungeborenen) Kinder, sowie Daten des Partners/ der Partnerin bei Kursteilnahme von der Hebamme als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angaben zu Person und sozialem Status (Name, Adresse, Kostenträger, usw.) gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebamme erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
E-Mail-Kommunikation
Ich willige ausdrücklich ein, dass ich mit der Übermittlung einer unverschlüsselten E-Mail zur Auftragsabwicklung und zur Durchführung des Hebammenvertrags auch im Hinblick auf die Übermittlung von Auskünften betreffend von mir gestellter Anfragen einverstanden bin. Dieses Einverständnis erteile ich ausdrücklich auch für den Fall, dass in der E-Mail besondere persönliche Daten, wie zum Beispiel Gesundheitsdaten, Bankdaten oder sonstige personenbezogenen Daten enthalten sind. Die Einwilligung bezieht sich auch auf die Übermittlung von ärztlichen Befunden oder Beratungen durch die Hebamme soweit sie mit der Betreuung durch die Heabmme Julia Bauer im Zusammenhang stehen. Sofern ich bereits die besonderen persönlichen Daten durch eine unverschlüsselte E-Mail an Die Hebamme Julia Bauer übermittelt habe, genehmige ich die nicht verschlüsselte Kommunikation und Nutzung der personenbezogenen Daten bis auf Widerruf.
Fernmündliche Kontakte über Festnetz oder Mobiltelefon
Ich willige mit meiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Hebamme Julia Bauer mit mir über Festnetz oder Mobiltelefon kommunizieren darf.
SMS-Kommunikation (darf nur durchgeführt werden, wenn Selbstzahler- Leistungen in Anspruch genommen werden)
Ich willige mit meiner Unterschrift ausdrücklich ein , dass die Hebamme Julia Bauer über SMS mit mir kommunizieren darf.
Mit der Verwendung, Speicherung und Nutzung der besonderen persönlichen Daten, einschließlich der Gesundheitsdaten und meiner Bankdaten, im Rahmen dieser Datenschutzvereinbarung, erkläre ich ausdrücklich meine Einwilligung, die ich jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen kann.
Videokonferenzen/ Videosprechstunden
Ich willige mit meiner Unterschrift ausdrücklich ein, dass die Hebamme mit mir über Webprax kommunizieren darf, um eine Videosprechstunde abzuhalten. Ebenso gestatte ich, dass die Hebammen mit mir, über die oben genannten Plattformen, in der Gruppe mit mir Kontakt aufnehmen, um die Durchführung der Kurse möglich zu machen. Ich habe die DSGVO webPRAX zur Kenntnis genommen.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die Patientin einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Konstellationen regelmäßig der Fall ist:
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Personen (z.B. Ärzten) der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die Hebamme jedoch mit diesen Personen austauschen, sofern die Patientin hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die Patientin nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere den Krankenkassen, erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebamme unmittelbar oder entsprechend § 301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
Bei Privatpatientinnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung gegenüber der Patientin direkt durch die Hebamme.
Sofern Probenentnahmen (z.B. Blut) vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen des Patienten einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor.
Die digitale Speicherung der erhobenen Daten und der Dokumentation erfolgt über den Dienstleister Hebamio. Mit Unterzeichnung des Vertrages stimmen Sie diesem Vorgehen ausdrücklich zu.
Des Weiteren werden Ihre Daten im Bedarfsfall an folgende Empfänger weitergegeben:
Vetretungshebammen, behandelnde Frauenärzte, behandelnde Kinderärzte, Geburtsklinik, behandelnde Krankenhäuser, Labor, ggf. GKV, Steuerberater/ Buchhaltung. Sofern die Kurse nicht von mir selbst als freiberuflichen Hebammen durchgeführt werden, sondern von einem externen Kursleiter werden wir Ihre Daten an diesen Kursleiter elektronisch per E-Mail oder schriftlich weitergeben, um Ihre Anwesenheit bei Kursbeginn zu verifizieren
In diesen Fällen entbindet die Leistungsempfängerin mit ihrer Unterschrift dieses Vertrages die Hebamme von ihrer Schweigepflicht. Das beschriebene Widerrufsrecht gilt.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UStG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach § 630f Abs. 3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf § 199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, und Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21. DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige Aufsichtsbehörde:
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Fritz-Dobisch-Straße 12
66111 Saarbrücken
Telefon: 06 81/947 81-0. Telefax: 06 81/947 81-29
E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de
Website: http://www.datenschutz.saarland.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Hebamme Julia Bauer (nachfolgend „Hebamme“ genannt).
Letzte Änderung: 1.11.2025
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Beratungsleistungen und/oder sonstigen Leistungen der Hebamme Katrin Gröger, nachfolgend „Hebamme“. Soweit in den AGB die weibliche Form der Anrede verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGB gelten gleichermaßen für männliche und weibliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. Der Umfang des Leistung (Ort, Zeit, Dauer, Thema) ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung in der zum Zeitpunkt der Buchung/Anmeldung veröffentlichten Fassung auf der Internetseite der Hebamme bauerjulia.hebmio.de - www.hebamme-saarlouis.de
1.2 Die Hebamme ist eine einzeln arbeitende Hebamme, die nur im eigenen Namen, mit eigener Haftung, auf eigene Rechnung tätig wird. Die oben genannten Leistungen werden durch die Hebamme persönlich erbracht. Soweit während der Schwangerschaft oder im Wochenbett Probleme auftreten, die einer ärztlichen Behandlung bedürfen, wird die Hebamme empfehlen, sich in ärztliche bzw. klinische Behandlung zu begeben.
1.3 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
1.4 Gemäß § 24d S.1 i.V.m. § 24c Nr.1 SGB V hat die Leistungsempfängerin während der Schwangerschaft, bei und nach Entbindung einen Anspruch auf Hebammenhilfe einschließlich der Untersuchungen zur Feststellung der Schwangerschaft und zur Schwangerenvorsorge. Die gegenüber der Leistungsempfängerin nach diesen AGB zu erbringenden Leistungen erfolgen dem Grunde und dem Umfang nach Maßgabe des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe gemäß § 134a Abs. 1 SGB V nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung. Innerhalb des tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungsrahmens, hat die gesetzliche Krankenversicherung die Leistungen der Hebamme zu vergüten.
1.5 Sofern hebammenhilfliche Leistungen außerhalb des jeweils gültigen Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe
gemäß § 134a Abs. 1 SGB V erbracht werden oder die gesetzliche Krankenversicherung aus Gründen, die die Leistungsempfängerin zu vertreten hat, keine Vergütungspflicht gegenüber der Hebamme trifft, hat die Leistungsempfängerin diese Leistungen privat zu vergüten oder für den entstandenen Einnahmeausfall einzutreten. Für den ersten Fall wird vor Leistungserbringung eine gesonderte Vereinbarung über private Wahlleistungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin getroffen. Im zweiten Fall ersetzt die Leistungsempfängerin den durch sie entstandenen Schaden. Eine Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber der Leistungsempfängerin scheidet für beide Fälle grundsätzlich aus.
1.6 Unter den vorangestellten Gesichtspunkten, treffen die Hebamme und die Versicherte folgende Vereinbarung:
2.1 Die Leistungsempfängerin nimmt die ambulanten Leistungen der Hebamme im Zeitraum der Schwangerschaft sowie des Wochenbetts in Anspruch. Die Leistungserbringung der Hebamme kann in folgenden Betreuungssettings erfolgen:
2.2 Kassenleistungen
Die Kassenleistungen der Hebamme erfolgen auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach §134a SGB V, der zwischen den Berufsverbänden der Hebammen und dem GKV- Spitzenverband abgeschlossen wurde. Kassenleistungen sind:
2.3 Wahlleistungen
Falls die Inanspruchnahme der Hebamme nach Art, Häufigkeit, Umfang und zeitlicher Einordnung die umschriebenen Leistungen des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V übersteigt, erklärt sich die Leistungsempfängerin bereit, die Kosten hierfür zu übernehmen. Gleiches gilt für außerordentlich anfallende Wegegelder, sofern diese nicht von der Krankenkasse der Leistungsempfängerin übernommen werden. Die Hebamme verpflichtet sich zur Information vor Inanspruchnahme etwaiger kostenpflichtiger Leistungen. Die Hebamme erstellt für diese Leistungen eine Privatrechnung. Der zu zahlende Betrag berechnet sich nach der jeweiligen gültigen Hebammengebührenordnung.
2.4 Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Zusatzleistungen sind:
2.5 Anmeldung/Vertragsabschluss
Die Anmeldung - Anfrage einer Kassenleistung und Zusatzleistung kann mündlich, per E-Mail, telefonisch erfolgen.
Bei der Anfrage und Anmeldung über die https://bauerjulia.hebamio.de/anmeldung gibt die Interessentin mit der Auswahl „Anmelden“ ihr Angebot zum Abschluss des Vertrags ab und erklärt, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Es erfolgt eine automatisierte Eingangsbestätigung an die Interessentin. Nach Prüfung der Anmeldung kommt mit Zusendung der Terminbestätigung per E-Mail durch die Hebamme der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Bei mündlicher Buchung, telefonischer Buchung, Buchung per E-Mail einer Kassenleistungen oder Zusatzleistung vereinbart die Leistungsempfängerin mit der Hebamme einen Termin, damit kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin hat den Termin verbindlich gebucht.
Die Leistungsempfängerin stellt der Hebamme alle zur Abrechnung relevante Daten über die Internetseite der Hebamme (https://bauerjulia.hebamio.de/anmeldung) zur Verfügung. Die Leistungsempfängerin bestätigt mit der Buchung, dass Sie die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
Mit Buchung einer Leistung der Hebamme ergibt sich kein automatischer Anspruch für weitere Leistungen. Für eine regelmäßig hebammenbetreute Schwangerschaft und das anschließende Wochenbett ist zusätzlich ein Allgemeiner Behandlungsvertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin zu schließen.
Vereinbarte aufsuchende Termine verstehen sich seitens der Hebamme grundsätzlich mit einer Toleranzzeit von +/- 60 Minuten, weil Hebammenhilfe nicht absolut planbar ist und zeitlichen Schwankungen je nach Bedarf unterworfen sein kann.
2.6 Abrechnung
2.6.1 Abrechnung von Kassenleistungen
Bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen rechnet die Hebamme die Kassenleistungen mit der leistungspflichtigen gesetzlichen Krankenkasse nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V ab.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und daher der Leistungsempfängerin privat in Rechnung gestellt: falls keine gültige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse besteht; falls Leistungen von mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch erstattungsfähige Kontingente überschritten werden; falls die Leistungsempfängerin der Hebamme die Bestätigung der Leistung verweigert und dadurch keine Kassenabrechnung möglich ist. In diesem Fall kommt die Leistungsempfängerinnen ihrer Pflicht unbegründet nicht nach, gilt/gelten diese Leistung (en) als schuldhaft versäumt. Die Hebamme ist für diesen Fall berechtigt, die betreffende(n) Leistung(en) von der Leistungsempfängerinnen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 ersetzt zu verlangen.
Soweit die Leistungsempfängerin nach dieser Vereinbarung eine private Vergütungs- oder Ersatzpflicht trifft, wird die Hebamme ihr eine gesonderte Rechnung stellen. Im Rahmen privater Vergütungspflichten der Leistungsempfängerin, erfolgt die Rechnung auf Grundlage der Verordnung über Gebühren für Hebammenhilfe außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung für das Bundesland Saarland in der jeweils gültigen Fassung. Für die danach in Rechnung gestellten Gebühren, gilt ausdrücklich ein Steigerungsfaktor von 2,0 zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin als vereinbart. Im Rahmen privater Ersatzpflichten der Leistungsempfängerin, erfolgt die Geltendmachung nach Maßgabe gesetzlicher Schadensersatzvorgaben. In beiden Fällen wird für den Ausgleich eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bei der Leistungsempfängerin vereinbart, unabhängig ob, und wann durch die Versicherung oder die Beihilfestelle (§ 286 Abs. 3 BGB) erstattet. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet. Hinweis: Die Hebamme hat keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife.
Leistungsempfängerinnen, für die eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts die Leistungen, die im Rahmen von Schwangerschaft und Mutterschaft in Anspruch genommen werden schuldet (z.B Heilfürsorgeberechtige), legen eine Kostenübernahmeerklärung ihrer Kostenträger vor, die alle Leistungen umfasst, die im Einzelfall notwendig sind. Liegt eine solche Kostenübernahmeerklärung nicht vor oder deckt sie die in Anspruch genommen Leistungen nicht ab, ist die Leistungsempfängerin als Selbstzahlerinnen zur Entrichtung des Entgeltes für die Leistung verpflichtet.
2.6.2 Abrechnung von Zusatzleistungen
Zusatzleistungen werden nicht von der Krankenkasse übernommen (es sei denn, diese hat vorab die Übernahme ausdrücklich erklärt) und stellen eine Selbstzahlerleistung dar. Die Leistung wird nach der Erbringung durch die Hebamme in Rechnung gestellt oder unmittelbar nach der Erbringung der Leistung in bar beglichen.
Die gestellte Rechnung ist sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
Die Höhe der Vergütung einer Zusatzleistung wird im Behandlungsvertrag über Zusatzleistungen geregelt.
2.7 Absage von Kassenleistungen/Zusatzleistungen
2.7.1 Die Hebamme ist berechtigt, aus berufs- oder krankheitsbedingten Gründen bereits vereinbarte Termine kurzfristig abzusagen und/oder zu verlegen. Die Hebamme wird die Leistungsempfängerin unverzüglich darüber in Kenntnis setzen. In diesem Fall vereinbart die Hebamme mit der Leistungsempfängerin einen neuen Termin. In dringenden Fällen wendet sich die Leistungsempfängerin unverzüglich an eine Kinderärztin/einen Kinderarzt, eine gynäkologische Praxis, an die nächstgelegene Klinik oder wählt den Notruf unter 112.
2.7.2 Bei Verhinderung und in Zeiten von Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ist die Hebamme berechtigt eine hinzugezogene Kollegin zu beauftragen. Eine Vertretung ist aber nicht gewährleistet. In Vertretungsfall erfolgt die Abrechnung von der hinzugezogene Kollegin für die von ihr erbrachten Leistungen auf eigene Rechnung und Haftung. Um einen reibungslosen Betreuungswechsel zu gewährleisten, entbindet die Leistungsempfängerin die Hebamme mit diesen AGBs von der Schweigepflicht, wegen über der hinzugezogenen Kollegin und berechtigt damit die Hebamme Ihre betreuungsrelevanten Daten und Inhalte der Betreuung an die hinzugezogene Kollegin weiter zu geben. Urlaub und Abwesenheit wegen Fortbildung wird von der Hebamme im Vorfeld angekündigt.
2.7.3 Die Buchung für eine Kassen- oder Zusatzleistung erfolgt verbindlich. Bei den Terminvereinbarungen bzw. Buchungen zwischen der Hebamme und der Versicherten handelt es sich um eine sogenannte Bestellpraxis, in der mit längeren Terminvorläufen gearbeitet werden muss. Das heißt, dass die Hebamme ihre Termine zur konkreten Leistungserbringung im Voraus plant. Kurzfristig abgesagte Termine/Buchungen können daher in der Regel nicht neu vergeben werden und führen zu einem Anspruch auf Ausfallhonorar zugunsten der Hebamme. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Hebamme und die Leistungsempfängerin folgendes: Die Hebamme und die Leistungsempfängerin vereinbaren für den Leistungszeitraum verbindliche Termine. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten. Für den Fall, dass vereinbarte Termine seitens der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen werden, insbesondere weil diese am vereinbarten Leistungsort nicht anzutreffen war, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB). Die Kosten werden in diesem Fall nicht von der Krankenversicherung übernommen. Nimmt die Versicherte den vereinbarten Termin nicht wahr, ohne spätestens 24 Stunden zuvor abzusagen, so werden ihr durch die Absage entgangenen Gebühren in Rechnung gestellt. Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Leistungsempfängerin das Versäumnis nicht zu vertreten hat. Mit Buchung eines Termins bei der Hebamme erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Vereinbarung zum Ausfallhonorar ausdrücklich einverstanden. Gleichfalls erklärt sie damit, die Regelungen zum Ausfallhonorar gelesen, verstanden und keine Nachfragen zu haben.
3.1 Kursanmeldung/Vertragsabschluss
Verbindliche Kursanmeldungen sind durch die Internet -Anmeldefunktion meiner Homepage möglich.
https://bauerjulia.hebamio.de/kursliste.
Die Kursteilnehmer/in erhält nach erfolgreicher Anmeldung (Eingabe Ihrer Daten und dem Akzeptieren der AGBs und des Datenschutzes) eine Mail mit der Bestätigung zur verbindlichen Anmeldung zum Kurs
Nach Absprache kann in begründeten Ausnahmefällen eine Anmeldung auch auf anderem Wege als über die Internetseite erfolgen. In diesem Ausnahmefall teilt die Interessentin der Hebamme mündlich oder per E-Mail ihr Interesse am namentlich bestimmten Kurs mit. Der Hebamme liegen bereits alle zur Anmeldung notwendigsten Daten der Anmeldenden vor. Des Weiteren hat die Anmeldende ausdrücklich zu erklären, dass die sie die Teilnahmebedingungen für den jeweiligen Kurs, die AGB, die Widerrufsbelehrung sowie die Hinweise über die Speicherung personenbezogener Daten gemäß Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Leistungsempfängerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet und verpflichtet sich, an den Kursstunden teilzunehmen.
Die Kommunikation zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin erfolgt vorwiegend per E-Mail. Bitte Spam-Filter freizuschalten und das Spam- Postfach regelmäßig auf Posteingang der Hebamme hin kontrollieren.
Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, der Hebamme eine etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen personenbezogenen Daten mitzuteilen.
3.2 Kursangebot, Kursort, Ausfall von Kurseinheiten, Vertretung, sowie Ersatztermine
Die ausgeschriebenen Kurse finden im Hebammenhaus Saar, Saarstraße 2a in Wadgassen statt.
Ich behalte mir vor einzelne kurzfristig Kursstunden oder ganze Kurse auf Onlinekurse umzustellen, aus wichtigem Grund oder Ereignisse durch höhere Gewalt (z.B. die Coronakrise).
Online- Videokurse werden über Webprax stattfinden . Die Teilnehmerin gestatte, dass die Hebammen mit mir, über die genannten Plattformen, in der Gruppe mit mir Kontakt aufnehmen, um die Durchführung der Kurse möglich zu machen. Ich habe die DSGVO webPRAX zur Kenntnis genommen.
Ich behalte mir vor Kursstunden aus wichtigem Grund kurzfristig terminlich zu ändern abzusagen oder den ganzen Kurs, wenn keine andere Kursleitung zur kollegialen Vertretung benannt werden kann. Wird eine kollegiale Vertretung benannt so entsteht ein weiteres Vertragsverhältnis mit der Kursleiterin, welche auf eigenen Namen auf Rechnung und Haftung tätig wird. Im Falle von Terminänderungen oder Kursabsage werden die Teilnehmer/innen telefonisch oder per E-Mail informiert.
Kurse können grundsätzlich nur bei Erreichen einer Mindesteilnehmeranzahlt von 5 Frauen / Paaren stattfinden. Ist dies 7 Tage vor Kurs
nicht der Fall behalte ich mir vor den Kurs abzusagen. Die einzelnen Kursstunden finden in modularen Einheiten statt und bauen aufeinander auf, so dass innerhalb eines laufenden Kurses grundsätzlich keine weiteren Teilnehmerinnen mehr aufgenommen oder ersetzt werden können.
Eine vorzeitige Kündigung des Kurses durch die Teilnehmerin, sowie deren Partner oder Partnerin vor Kursende führt nicht, auch nicht teilweise, zur Rückerstattung der Kursgebühr. Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr für versäumte Stunden. Der Grund der Nichtteilnahme ist dabei unerheblich.
3.3 Kursgebühr/ Partner:innenbeitrags
Zahlung der Kursgebühr
Die Kursgebühr ist, sofern nachfolgend nichts Anderes gilt, bei Kursanmeldung fällig.
Kurskosten für Geburtsvorbereitungs- und oder Rückbildungsgymnastikkurse
Die Kursgebühr des Geburtsvorbereitungskurses und des Rückbildungskurses wird bei gesetzlich versicherten Leistungsempfängerinnen, gemäß der aktuellen Kassen-Vergütungsvereinbarung nach §134a SGB V, direkt der Krankenkasse in Rechnung gestellt Die
Teilnehmerin quittiert jede Kursstunde, an der sie teilgenommen hat mit ihrer Unterschrift. Bei Onlinekursen erhält die Teilnehmerin nach dem Kurs eine Versicherungsbestätigung, auf der Sie mit Ihrer Unterschrift die Teilnahme an den Onlinekursstunden bestätigt. Die unterschriebene Versicherungsbestätigung ist umgehend zurückzusenden. Wird dies nicht gemacht, wird der Kurs der Teilnehmerin in Privatrechnung gestellt.
Die Leistungsempfängerin erklärt der Hebamme gegenüber, dass sie bis zum erstmaligen Leistungszeitpunkt der Hebamme,
keine entsprechenden Leistungen durch andere Hebammen in Anspruch genommen hat. Andernfalls ist die
Hebamme unaufgefordert vor Leistungserbringung darüber zu informieren. Der Leistungsempfängerin ist bewusst, dass ein Informationsversäumnis eine Ersatzpflicht ihrerseits auslöst, sollte die gesetzliche Krankenversicherung
Vergütungsansprüche der Hebamme wegen der Überschreitung von Leistungskontingenten zurückweisen.
Die Leistungsempfängerin erklärt der Hebamme gegenüber, bei der bei der Buchung angegeben gesetzlicher Krankenversicherung versichert zu sein. Zu dieser Erklärung legt die Versicherte der Hebamme vor Leistungsbeginn ihre Versichertenkarte vor. Macht die Leistungsempfängerin unwahre Angaben, so dass die gesetzliche Krankenversicherung den Vergütungsanspruch der Hebamme wegen Nichtbestehen der Mitgliedschaft zum Leistungsbeginn zurückweist, hat die Leistungsempfängerin die ihr gegenüber erbrachten Leistungen nach Maßgabe des § 1 Abs. 3 zu ersetzen.
Privatversicherte Teilnehmerinnen erhalten am Ende des Kurses eine Rechnung, welche Sie selbst zahlen muss. Die Höhe richtet sich nach der aktuellen Privatgebührenverordnung für Hebammen im Saarland. Der Gebührenanspruch bleibt unabhängig von der Erstattung durch die private Krankenkasse und / oder Beihilfe bestehen. Bitte fragen Sie Ihre Kasse vorab, ob Sie die Kosten zum Onlinekurse, wie auch die gesetzlichen Kassen übernimmt. Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet
Die Partnergebühr bei Geburtsvorbereitungskursen oder Paar-Crashkurs Geburtsvorbereitung ist bei Kursbeginn bar zu zahlen.
Inzwischen ist eine Rückerstattung der Kosten bei einigen Krankenkassen möglich. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob dies bei Ihnen der Fall ist. Der Gebührenanspruch der Partnergebühr bleibt unabhängig von der Erstattung durch die Krankenkasse bestehen also auch, wenn der Partner einzelne Partnerstunden verpasst. Der Grund der Nichtteilnahme des Partners an den Partnerstunden ist dabei unerheblich.
Präventionskurse – zertifiziert nach den §20 SGB V der gesetzlichen Krankenkassen
Zertifizierte Präventionskurse nach § 20SGB V werden von vielen Krankenkassen bezuschusst.
Am Ende des Kurses erhalten die Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung. Voraussetzung hierfür ist eine regelmäßige Teilnahme am Kurs von min. 80%. Die Höhe des Zuschusses kann je nach Krankenkasse zwischen 75 Euro bis zu 100% der Kursgebühr betragen. Viele Krankenkasse bezuschussen, mehre Kurse im Jahr (meistens 2 Pro Jahr).
Bitte fragen Sie Ihre Kasse vorab wie hoch und wie oft der Zuschuss Ihrer Krankenasse pro Kurs und pro Jahr ist.
Der Gebührenanspruch bleibt unabhängig von der Erstattung durch die Krankenkasse und / oder Beihilfe bestehen.
3.4 Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung
Auf eine Teilnahme an Kursen ohne Anmeldung besteht kein Anspruch. Nur sofern zu Kursbeginn noch freie Kursplätze vorhanden sind, ist ggf. eine Teilnahme auch ohne Anmeldung möglich, wobei die Entscheidung darüber bei der Hebamme liegt.
3.5 Kosten der Stornierung der Kursanmeldung, sowie Kosten für versäumte Kurseinheiten
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung wird in jedem Fall eine Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro fällig.
Bei Stornierung/Widerruf der Kursanmeldung bis 2 Wochen vor Beginn des Kurses wird der Kursbeitrag der Teilnehmerin vollständig erstattet.
Bei späterer Stornierung/Widerruf erhält die Teilnehmerin eine privat zu begleichende Rechnung über 50% der Kursgebühr (sofern der Kursplatz nicht neu belegt werden kann) und 50% der Partner:innengebühr, auch wenn der Kurs von der Teilnehmerin nicht wahrgenommen wird.
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der ggf. schon bezahlten privat zu tragende Kursgebühr für versäumte Stunden.
Diese AGB gelten für die gesamte Dauer des Kurses als vereinbart unter Ausschluss der ordentlichen Kündigungsmöglichkeit.
3.6 . Verantwortlichkeit der Kursteilnehmer/innen und Haftung
Die Kursteilnahme geschieht auf eigene Gefahr. Die Kursteilnehmer/innen tragen die volle Verantwortung für sich und Ihr Kind, es wird an die Eigenverantwortlichkeit der Teilnehmer/innen appelliert. Es besteht keine Haftung für verursachte Schäden der Gesundheit, sowie Eigentum und Garderobe.
Bei Vorliegen besonderer Umstände, die Einfluss auf den Kurs haben können (z.B. Krankheit, Schmerzen oder sonstige gesundheitliche Störungen und/oder Einschränkungen) hat die Teilnehmerin die Kursleiterin umgehend vor Kursbeginn zu informieren. Gleiches gilt, wenn die Teilnehmerin während des Kurses Schmerzen oder Unwohlsein verspürt. Sie hat in diesem Fall sofort den Kurs zu pausieren und die Kursleitung hierüber zu informieren. Bei Zweifeln sollte die Teilnehmerin vor Aufnahme des Kurses mit der Kursleiterin Rücksprache halten oder ärztlichen Rat einholen. Es bleibt der Kursleiterin vorbehalten, bei begründeten Zweifeln, ob der Kurs mit der Gesundheit der Teilnehmerin vereinbar ist, den Kurs einstweilen abzubrechen bzw. die Teilnehmerin auszuschließen.
Garderobe und Wertgegenstände werden nicht bewacht. Hierfür kann keine Haftung übernommen werden. Es wird empfohlen, Wertsachen nicht mit zum Kurs zu bringen.
Die Nutzung der Kundenparkplätze des Hebammenhaus Saar erfolgt ebenso auf eigene Gefahr.
4.1 Widerrufsrecht: Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme (Julia Bauer, Rammelfangerstraße 31, 66798 Wallerfangen) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4.2 Folgen des Widerrufs. Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebamme einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
4.3 Musterwiderrufsformular : Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Hebamme Julia Bauer, Rammelfangerstraße 31 , 66798 Wallerfangen oder per E-Mail an julia@hebamme-saarlouis.de Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen.
Die Abrechnung mit den Krankenkassen erfolgt elektronisch über die externe zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer abrechnungsrelevanten Daten (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten) an die zertifizierte Abrechnungsstelle für Hebammen und der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Zwischenspeicherung auf einem externen Server, einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Abrechnung und den Forderungseinzug von Hebammenleistungen erforderlich ist. Die Leistungsempfängerin ist damit einverstanden, dass zur Abrechnung mit ihrer Krankenkasse Hebamio® – Somedio Software GmbH beauftragt wird, sowie dass zur Abrechnung notwendigen Angaben der Hebamme weitergeleitet werden (nach § 301a SGB V).
Die Dokumentation erfolgt elektronisch über die Hebamio® – Somedio Software GmbH. Die Leistungsempfängerin ist mit der Übermittlung ihrer zu Dokumentationszwecken notwendigen Daten und Befunde (Name, Anschrift, Geburtsdaten, Leistungs- und Versicherungsdaten, medizinische Befunde) an Hebamio® – Somedio Software GmbH, der Speicherung auf einem stationären und/oder mobilen Gerät der Hebamme sowie mit einer Speicherung auf einem externen Server der Hebamio® – Somedio Software GmbH einverstanden. Die Leistungsempfängerin entbindet die Hebamme von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht, insoweit dies für die Dokumentation erforderlich ist.
Medizinische Unterlagen : Die Hebamme erhebt, speichert, ändert bzw. löscht und übermittel im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen an Dritte (z.B. Kostenträger) Daten über Person, sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten. Weitere Daten werden zum Zwecke der Begleituntersuchung, Dokumentation und Auswertung verwendet, mit der Einschränkung, dass die Privatsphäre der Leistungsempfängerin vor der Öffentlichkeit geschützt wird. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des Datenschutzes.
Im Falle der Hinzuziehung eines Arztes/einer Klinikeinweisung stellen die Hebammen der weiter betreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Mit- oder Weiterbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Mit dem Abschluss dieses Vertrages erklärt sich die Leistungsempfängerin mit der Verwendung ihrer Daten zu diesen Zwecken einverstanden.
Jegliche Anfertigung von Bild,- Film- und Tonaufnahmen während Behandlung, Beratung, Begleitung und Kursen unterliegen dem ausdrücklichen Einverständnis der Hebamme. Auch automatische Sprachassistenten wie Siri, Alexa oder Google Assistant sollten deaktiviert werden. Verstöße sind rechtlich unzulässig und können Konsequenzen nach sich ziehen.
8.1 Die An- und Abreise der Leistungsempfängerin zum vereinbarten Ort der Leistung erfolgt auf eigene Kosten und auf eigenes Risiko.
8.2 Die Hebamme übernimmt keinerlei Haftung für Garderobe, abgestellte Kinderwägen oder sonstige abgelegte Gegenstände. Die Leistungsempfängerin wird selbst für die Sicherung ihrer Gegenstände sorgen. Sie legt bspw. Brillen, Mobiltelefon und Schmuck vor der Beratung/Behandlung an einen sicheren Ort ab.
8.3 Die Teilnahme an der Beratung/Behandlung/Kurs erfolgt auf eigene Verantwortung. Die Hebamme wird der Leistungsempfängerin fachkundige Hilfe leisten und sie beraten. Bei Anwendung des Erlernten (z.B. Abhalten eines Neugeborenen) handelt die Leistungsempfängerin eigenverantwortlich. Die Hebamme übernimmt keine Haftung für die Ausführung und den Erfolg des Erlernten, insbesondere nicht für Folgen einer möglicherweise nicht sachgemäßen Anwendung.
8.4 Die Hebamme haftet nur für Schäden wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für Schäden der Leistungsempfängerin aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen dürfen.
8.5 Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Betreuung in Schwangerschaft und Wochenbett, sowie bei Still- und Ernährungsproblemen des Säuglings. Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme. Sofern eine Ärztin/ein Arzt hinzugezogen wird, entsteht zu dieser/ diesem ein selbständiges Vertragsverhältnis, die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
8.6 Die Nutzung der Kundenparkplätze der Hebammenpraxis“ Hebammenhaus Saar“ erfolgt ebenso auf eigene Gefahr.
Die Leistungsempfängerin ist verpflichtet in einem für den Kurs/Termin geeigneten körperlichen Zustand zu erscheinen. Der Hebamme sind vor Kurs-/Terminbeginn jegliche gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sowie alle schwangerschaftsspezifischen Umstände mitzuteilen, die sich auf den bevorstehenden Kurs/Termin auswirken können.
Die Erreichbarkeit der Hebamme ist unter https://bauerjulia.hebamio.de (Vertretungsregelung – Regelungen zur Erreichbarkeit) beschrieben, was die Leistungsempfängerin zur Kenntnis genommen hat.
Die Hebamme übernimmt keine 24 Stunden Bereitschaft. Bei Nichterreichbarkeit haftet die Hebamme nicht. In akuten Situation suchen Sie bitte ein Krankenhaus auf, wenden sie sich an Ihren betreuenden Arzt oder wählen Sie den Notruf 112!
Reklamationen bezüglich einer von einer Leistungsempfängerin empfundenen Schlechtleistung der Hebamme sind ihr schriftlich binnen zwei Wochen nach Kursende/Terminende vorzutragen.
Die Datenschutzerklärung der Hebamme unter https://bauerjulia.hebamio.de/ wurde zur Kenntnis genommen und ihr wird zugestimmt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewolltem am nächsten kommt. Selbiges gilt im Falle einer Lücke.
der Hebamme Julia Bauer (nachfolgend „Hebamme“ genannt).
Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Die Hebamme weist die Teilnehmerin auf folgendes hin: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der Hebamme (Julia Bauer, Rammelfangerstraße 31, 66798 Wallerfangen, julia@hebamme-saarlouis.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Die Hebamme hat alle Zahlungen, die sie von der Teilnehmerin erhalten hat, unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei der Hebamme eingegangen ist. Hat die Teilnehmerin verlangt, dass die Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat diese an die Hebammenpraxis einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt in Anspruch genommenen Dienstleistung entspricht.
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an : Hebamme Julia Bauer, Rammelfangerstraße 31a, 66798 Wallerfangen oder per Mail an julia@hebamme-saarlouis.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*) Name des/der Verbraucher(s) Anschrift des/der Verbraucher(s) Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen